Schulhomepage bzw. Schulwebsite mit WordPress für Ihre Schule
Wir sind spezialisiert auf Schulwebseiten
Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen mit einem beruflichen Background als Lehrer kennen wir uns in der Schulwelt bestens aus. Wir haben Konzepte für Schulwebseiten bzw. Schulhomepages erfolgreich entwickelt. Entsprechende Anforderungen Ihrer Schule setzen wir konsequent mit einem funktionellem und ansprechendem Webdesign auf Ihrer Schulwebsite um. Außerdem beschäftigen wir uns intensiv mit der in 2025 anstehenden Barrierefreiheit von Websites. Das betrifft übrigens auch Schulen – siehe entsprechende Infos zur Barrierefreiheit von Websites im Schulbereich.
Für Eltern, Schüler und natürlich auch für das Kollegium ist eine Schulhomepage unerlässlich. Terminkalender, die Präsentation von Projekten und vieles andere aus dem Schulleben findet hier Platz.
Die Webseiten vieler Schulen sind schon seit vielen Jahren im Netz und müssen in der Regel konzeptionell völlig neu gedacht werden. Da fällt z. B. der Elternbrief aus dem Jahre 2011 dem großen Aufräumen zum Opfer.
Das Hosting und die Kosten
Für das Hosting einer Schulhompage reicht in der Regel ein einfaches Hostingpaket. Die technischen Voraussetzungen wie PHP- und MySQL Fähigkeit sind mittlerweile Standard. Die Kosten belaufen sich auf ca 10 € pro Monat. Wählen Sie Ihren Internetdienstleister aber nicht nur nach Kostenaspekten. Wichtig sind auch die Dienstleistungen, die mit dem Hostingpaket verbunden sind. Wie ist die Erreichbarkeit, wenn es Probleme gibt, wird ein Umzugsservice angeboten, werden providerseitig Backups erstellt und wie häufig geschieht das?
Sicher möchten Sie, dass jeder Kollege für eine effektive und zeitgemäße Kommunikation einen eigenen E-Mail-Account hat. Achten Sie daher darauf, dass das Hostingpaket genügend Speicherplatz enthält.
Gerne helfen wir Ihnen, einen passenden Hoster zu finden, bzw Ihren Anbieter zu wechseln. Wir arbeiten mit einem Hoster, der zuverlässig und trotzdem preiswert ist und bei dem die oben genannten Punkte erfüllt werden (webgo.de)
Die Wahl des richtigen Content-Management-System (CMS)
Ein CMS sollte folgenden Kriterien gerecht werden:
- Leichte Bedienbarkeit
- Jeder, ob Lehrer oder Schüler, sollte ohne große Kenntnisse, Inhalte einstellen können. Ein CMS, das möglichst intuitiv zu bedienen ist, bietet sich hier an
- Redaktionssystem
- Es besteht die Möglichkeit unterschiedlichen Personengruppen unterschiedliche Rechte einzuräumen. Ein einfacher Redakteur, sollte z. B. nicht die Möglichkeit haben, ganze Seite der Homepage zu löschen
- Ein zeitgemäßes Webdesign
- Die Homepage soll optisch ansprechend sein
Wir setzen ausschließlich WordPress als CMS ein und haben in diesem Bereich absolut fundierte Kenntnisse.
Die Organisation der Webseite
Gemeint ist hier die Logik der Schulwebsite. Kann ich mich als Besucher leicht orientieren, ist das Menü logisch aufgebaut. Finde ich die wichtigsten Punkte schnell oder muss ich mich mühselig durch ein Chaos an Seiten suchen.
Achten Sie bitte auch darauf, dass nur wenige Personen Administratoren sind. Je mehr Administratoren, desto größer die Gefahr, dass es hinsichtlich Design und Sicherheit Probleme gibt.
Testumgebung
An vielen Schulen wird die Website im Rahmen einer Homepage-AG von den Schülern gepflegt. Um nicht direkt auf der offiziellen Seite zu arbeiten, empfiehlt sich hier eine Testumgebung.
Responsives Design bei einer Schulhomepage (Schulwebsite)
Das bedeutet, dass sich das Aussehen der Website ändert, je nachdem an welchem Gerät ich die Homepage besuche. Am PC habe ich die querformatige Ansicht, am Smartphone oder Tablet erscheint die Website hochkant. Die Inhaltselemente werden dabei anders angeordnet. Responsives Webdesign ist heute gängige Praxis. Schüler gehen vorrangig über ihr Smartphone ins Internet, daher sollte diese Technik selbstverständlich sein.
Die Sicherheit bei einer Schulwebseite
Hier gilt es, ein Content-Management-System (CMS) zu wählen, das regelmäßig Updates zur Schließung von Sicherheitslücken anbietet.
Wir arbeiten seit langem mit WordPress, weil wir dort am ehesten die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sehen. Darüberhinaus werden bei WordPress unzählige – in der Regel kostenfreie -Themes angeboten. („Theme“ Das ist der grafische und technische Rahmen der Webseite) Hier findet sich für jeden Geschmack und für jeden Anspruch die passende Lösung.
Barrierefreiheit von Websites im Schulbereich
Schulen in Deutschland sind ab Juli 2024 verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten, und diese Anforderungen basieren auf der europäischen Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Mehr Infos finden Sie auf der folgenden Seite.
Die Schnelligkeit
Ist das Bildmaterial optimiert oder sind es riesige Dateien, die die Website verlangsamen? Es gibt viele Stellschrauben, mit denen man die Performance verbessern kann ohne das Webdesign zu vernachlässigen.
Passwortgeschützter Bereich
Zum Aufrufen des Vertretungsplanes, bietet sich ein passwortgeschützter Bereich an. Hier wird der jeweilige aktuelle Vertretungsplan hinterlegt und ist so jederzeit und überall einsehbar.
DSGVO
Das Thema betrifft auch Ihre Schulhomepage. Eine individuelle Datenschutzerklärung, in der genau aufgelistet ist, welche Daten beim Besuch der Schulwebsite erhoben werden und wie mit diesen Daten umgegangen wird, muss auf jeder Schulhomepage eingebunden werden.
Barrierefreiheit
Schulen z. B. in Nordrhein-Westfalen (NRW) sind verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Diese Verpflichtung basiert auf mehreren rechtlichen Grundlagen:
Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW)
- Gemäß dem BGG NRW sind öffentliche Stellen des Landes, wozu auch Schulen zählen, verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Dies betrifft insbesondere die Websites von Schulen, die für alle Menschen zugänglich und nutzbar sein müssen, einschließlich Menschen mit Behinderungen.
EU-Richtlinie 2016/2102
- Diese Richtlinie verpflichtet öffentliche Einrichtungen in der gesamten Europäischen Union, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Deutschland hat diese Richtlinie mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in nationales Recht umgesetzt. Sie gilt für alle öffentlichen Einrichtungen, einschließlich Schulen.
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
- Die BITV 2.0 konkretisiert die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen. Schulen müssen ihre Webseiten entsprechend den in der Verordnung festgelegten Standards gestalten. Dazu gehört die Einhaltung der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1), die Mindestanforderungen für die Zugänglichkeit vorgeben.
Frist für Schulen
- Schulen und andere öffentliche Einrichtungen in NRW mussten ihre Websites bis September 2020 barrierefrei gestalten. Es gibt regelmäßige Überprüfungen der Barrierefreiheit, und Schulen müssen auch eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihren Websites veröffentlichen.
Weiterführende Informationen
- BITV NRW
- Website digital-barrierefrei.de
Der Prozess bei der Entwicklung einer Schulwebseite
Wir klären mit Ihnen, wie Sie die Erstellung der Schulwebsite am besten organisieren. Dabei ist unter anderem wichtig, ob es an Ihrer Schule ein Team gibt, das sich hier engagiert einbringen möchte.
WordPress oder Baukastensysem wie Jimdo für eine Schulwebsite?
In dem folgenden Beitrag haben wir deutlich gemacht, warum es unserer Meinung keine gute Idee ist, eine Schulwebsite mit einem Baukastensystem wie z. B. Jimdo zu erstellen.