Barrierefreiheit nach EN301549 – unsere Kompetenz für digitale Teilhabe
Barrierefreie Webangebote sind nicht nur ein Zeichen digitaler Verantwortung, sondern seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) auch für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Die Europäische Norm EN301549 definiert die Standards für digitale Barrierefreiheit und legt fest, wie Websites, Apps und digitale Dokumente gestaltet sein müssen, damit sie für alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – unbegrenzt nutzbar sind.
Gehört Ihr Unternehmen dazu? Diese und andere Fragen klären wir gerne mit Ihnen gemeinsam.
Wir haben in 2024 und 2025 an Lehrgängen zur Barrierefreiheit teilgenommen und entsprechende Zertifikate erworben.
Auf barrierefreie Webseiten (Websites) spezialisierte Webdesign-Agentur im Sauerland
Als spezialisierte Webdesign-Agentur setzen wir Projekte konsequent nach den Anforderungen der EN301549 und der internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) um.
Wir stehen Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen als zuverlässige Partner rund um digitale Barrierefreiheit zur Seite. Egal ob Sie bereits eine Website besitzen oder erst starten: Wir nehmen bestehende Lösungen unter die Lupe und zeigen verständlich auf, wo Optimierungspotenzial besteht. Gemeinsam gestalten wir Ihre Webangebote so, dass wirklich alle Menschen sie nutzen können. Mit unserem Know-how helfen wir Ihnen, nicht nur gesetzliche Anforderungen sicher zu erfüllen – sondern einen echten Mehrwert und einen inklusiven Zugang für jeden zu schaffen. Unser Ziel: ein Internet, das niemanden ausschließt und Vielfalt selbstverständlich macht.
Zahlreiche Weiterbildungen: Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und Norm EN301549
Unsere Kompetenz im Bereich „Barrierefreies Webdesign“ haben wir bei zahlreichen Weiterbildungen erworben, unter anderem mit dem Team von gehirngerecht.digital. Im deutschsprachigen Raum ist gehirngerecht die erste Adresse bezüglich Weiterbildungen im Bereich digitale Barrierefreiheit.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
- gemeinsam finden wir heraus, ob das „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ (was für ein Wortungetüm) auf Sie zutrifft
- wir analysieren Ihren Webauftritt
- wir schauen, wo und ob Verbesserungen bei Ihrer bestehenden Website möglich sind
- wenn nötig, erstellen wir im Rahmen eines Relaunch Ihren Webauftritt neu
- wir erstellen die Barrierefreiheitserklärung
- Sie erhalten von uns eine Dokumentation, in der genau aufgelistet ist, wie Ihre Website dem Standard entspricht
Gerne beraten wir Sie ausführlich. Sprechen Sie uns an unter 02722 65 777 25.
Barrierefreie Websites an Schulen
Zertifikate



